AG Tübingen, Az.: 16 Owi 14 Js 6867/17, Urteil vom 08.06.2017
1. Der Betroffene wird wegen vorsätzlicher Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 180,00 EUR verurteilt.
2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften: § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 7 Nr. 49 (Zeichen 274), 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO, 24 StVG
Gründe
I.
Der Betroffene ist 1966 in Th. geboren. Er ist verheirateter Softwareingenieur, hat ein Kind und wohnt in F. Der Betroffene ist Halter eines Fahrzeuges des Herstellers A mit 2967 ccm Hubraum und Co² Emissionen von 169g. Im Fahreignungsregister vom 19.12.2016 befindet sich folgende Voreintragung:
Am 16.02.2016 überschritt der Betroffene um 18:19 Uhr in Denkendorf auf der Bundesautobahn 8, Kilometer 187,73, Fahrtrichtung München – Stuttgart, die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h. Statt zulässiger 100 führte der Betroffene das Fahrzeug mit mindestens 122 km/h. Die Bußgeldbehörde verhängte ein Bußgeld in Höhe von 70,00 EUR.
II.
Am 01.12.2016 führte der Betroffene den genannten Pkw A auf der Bundesstraße 27 aus Fahrtrichtung Hechingen in Fahrtrichtung Tübingen. Um 11:09 Uhr befand er sich auf der Gemarkung B. an der Stelle, wo der vierspurige Aufbau der Bundesstraße endet und in den zweispurigen Ausbau überführt wird.
Aus Fahrtrichtung des Betroffenen ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrsschild zunächst auf 120 km/h beschränkt. Etwa 500m vor Ausbauende wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit dann durch Verkehrszeichen 274, das sowohl auf der linken als auch auf der rechten Fahrbahnseite angebracht ist, auf 100 km/h begrenzt.
324m später, nach der Abfahrt nach der beginnenden Einfädelungsspur aus Richtung B. auf die noch vierspurige Straße, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit erneut durch Zeichen 274 auf 80 km/h beschränkt. Auch dieses Zeichen befindet sich auf beiden Seiten der Richtungsfahrbahn. Danach wird durch eine weiße Tafel mit schwarzen Pfeilsymbolen auf die Verengung hingewiesen.
Auf der rechten Spur weitere 153,50m nach diesem […]