Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fahrerlaubnisentziehung wegen Cannabiskonsums

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Verwaltungsgericht Saarland, Az.: 10 K 27/10, Urteil vom 16.12.2010

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe der sich aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss ergebenden Kostenschuld abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis.

Dem 1987 geborenen Kläger wurde am 02.08.2007 die Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt.

Symbolfoto: JanMika/Bigstock

Mit Schreiben vom 30.06.2009 teilte die Zentrale Bußgeldbehörde des Landesverwaltungsamtes Saarlandes dem Beklagten mit, dass der Kläger am 22.01.2009 ein Kraftfahrzeug unter Wirkung berauschender Mittel im Straßenverkehr geführt habe. Der Mitteilung beigefügt war ein Polizeibericht des Verkehrskommissariats D-Stadt vom 04.02.2009, ausweislich dessen der Kläger am 22.01.2009 gegen 21.45 Uhr einer Verkehrskontrolle unterzogen worden war, weil er Schlangenlinien gefahren war. Nach dem Inhalt des Polizeiberichts konnte während der Kontrolle im Fahrzeuginnern ein leichter Marihuanageruch festgestellt werden, und wurde beim Kläger ein unbenutzter Joint aufgefunden. Hierzu gab der Kläger an, dass er diesen Joint noch am selben Abend mit einem Freund habe rauchen wollen. Zudem räumte der Kläger gegenüber den Polizeibeamten ein, bereits in der Vergangenheit Marihuana und Spice geraucht zu haben. In dem vom Kläger unterschriebenen Vernehmungsprotokoll vom 22.01.2009 ist weiter festgehalten, dass der Kläger angegeben habe, am 20.01.2009 gegen 19.30 Uhr zwei Joints mit Spice und am 16.01.2009 drei Joints mit Marihuana geraucht zu haben.

Aufgrund der drogenbedingten Auffälligkeiten des Klägers wurde von den Polizeibeamten zudem eine Blutprobe angeordnet und diese auf der Dienststelle der Polizeiinspektion Bous am 22.01.2009 um 21.40 Uhr von einem Arzt entnommen. Der hierzu erstellte ärztliche Untersuchungsbericht vom 22.01.2009 enthält zur Anamnese die Angaben „THC am Freitag, Spice am Vortrag“. Abschließend ist festgehalten, dass eine Testteilnahme vom Kl[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv