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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ferienwohnung – Rücktritt vom Mietvertrag erst nach Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

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Stellt der Mieter einer Ferienwohnung bei der Wohnungsübergabe oder später Mängel fest, so muss er diese gegenüber dem Vermieter bzw. dessen Bevollmächtigten rügen und eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Ein Rücktritt vom geschlossenen Mietvertrag ist in der Regel unwirksam, wenn der Mieter dem Vermieter keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat. Eine fristlose Kündigung eines Mietvertrages muss nach den gesetzlichen Bestimmungen schriftlich erfolgen, ansonsten ist sie unwirksam (Amtsgericht München, Urteil vom 26.06.2013, Az.: 413 C 8060/13). Eine mündliche Kündigung, Kündigung per SMS, E-Mail oder Telefax ist daher nichtig, da sie nicht der Schriftform entspricht.[…]


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