VG Berlin, Az.: 13 K 122/16, Urteil vom 20.10.2016
In der Verwaltungsstreitsache hat das Verwaltungsgericht Berlin, 13. Kammer, aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Oktober 2016 für Recht erkannt:
Der Bescheid des Bezirksamts Lichtenberg von Berlin vom 2. November 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides derselben Behörde vom 20. April 2016 und in der Gestalt, die er im Termin gefunden hat, wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Tatbestand
Symbolfoto: brookebecker/Bigstock
Der Kläger wendet sich gegen eine Anordnung zur Beseitigung einer Einfriedung.
Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks………… Das Grundstück
befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans aber im Geltungsbereich der Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart der Dörfer „Malchow, Wartenberg und Falkenberg“ im Bezirk Hohenschönhausen von Berlin vom 7. Oktober 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom 9. November 1993).
Das Grundstück des Klägers und das von der Straße aus gesehen rechts liegende Grundstück der L sind mit einem Doppelhaus bebaut. Rückwärtig befindet sich eine ähnlich wie das Doppelhaus über beide Grundstücke errichtete Remise, so dass ein kleiner Hofraum entsteht, der zu den Seiten offen ist und durch dessen Mitte die Grundstücksgrenze verläuft. Die Gebäude sind in den fünfziger Jahren als Wohn- und Wirtschaftsräume für Angehörige der örtlichen LPG gebaut worden. Der Kläger errichtete ohne Genehmigung auf der Grundstücksgrenze einen 1,60 m bis 1,70 m hohen und 9,90 m langen Metallzaun mit Kunststofflamellen der Marke „Guck nicht“, da er sich von der Nachbarin belästigt fühlte. Nach seinen Angaben hatte er zuvor eine blickdichte Thuja- Hecke gepflanzt, die aus ungeklärten Gründen eingegangen ist.
Auf Anzeige der Eigentümerin des Grundstücks L und nach Anhörung gab das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin mit Bes[…]