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Rechtsanwälte Kotz GbR

Umsetzung Amtsleiter wegen innerdienstlichen Spannungen

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OVG Saarland, Az.: 1 B 153/19, Beschluss vom 04.09.2019

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. April 2019 – 2 L 1717/18 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Gründe
I.

Der Antragsteller wendet sich mit seinem Eilrechtsschutzantrag nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen seine im Wege der Umsetzung erfolgte Abberufung von seiner Funktion als Leiter des Brand- und Zivilschutzamtes und Übertragung des neu geschaffenen Dienstpostens des Brandschutz- und Sicherheitsreferenten im Baudezernat der L… Stadt S….

Der … geborene Antragsteller bestand am 31.7… an der B… Universität – Gesamthochschule W… im Integrierten Studiengang Sicherheitstechnik, Studienrichtung Brand- und Explosionsschutz, die Diplomprüfung II und bekam den akademischen Grad des Diplom-Ingenieurs verliehen.

Nach Absolvierung des Brandreferendariats in der Zeit von … 2002 bis … 2004 legte der Antragsteller am 28.9… vor dem Prüfungsausschuss für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst des Landes N… die Brandassessorprüfung ab.

Mit Wirkung vom … 2004 wurde der Antragsteller von der Stadt R… unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Städtischen Brandrat zur Anstellung ernannt. Nachdem sich der Antragsteller gemäß der dienstlichen Beurteilung der Stadt R… zum … 2007 in der seit … 2004 wahrgenommenen Funktion des Abteilungsleiters Gefahrenabwehr und stellvertretenden Leiters der Feuerwehr R… bewährt hatte, wurde er am … 2007 zum Beamten auf Lebenszeit und Städtischen Brandrat (Besoldungsgruppe A 13 hD) ernannt.

Unter dem 28.3.2008 bewarb sich der Antragsteller auf die von der L… Stadt S… ausgeschriebene Stelle des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr S…. Nachdem das Saarländische Ministerium für Inneres und Sport am 22.7.2008 die Gleichwertigkeit der vom Antragsteller in N… erworbenen Befähigung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes und der Befähigung für die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes des Saarlandes festgestellt hatte, wurde der Antragssteller mit Wirkung vom … 2008 in den Dienstbereich der L… Stadt S… versetzt und dort mit Verfügung der Antragsgegnerin vom 29.9.2008 mit der Amtsbezeichnung Brandrat in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 13 hD eingewiesen. Verwendet wurde der Antragssteller als Leiter der Abteilung „Einsatz und Organisation“ und stell[…]


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