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Abgasmanipulation bei Volkswagen und Audi – Welche Rechte stehen betroffenen Kunden zu?

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Was Besitzer von VW und Audi Dieselfahrzeugen jetzt wissen sollten!
Der Skandal um manipulierte Abgasmessungen beim Volkswagen-Konzern zieht immer weitere Kreise. Mittlerweile sind sowohl Manipulationen bei den Stickoxid- als auch bei den CO2-Messungen bekannt geworden. Rund 2,5 Millionen Diesel-Autos von VW, Seat, Skoda und Audi in Deutschland haben im Fahrbetrieb mehr Stickoxid ausgestoßen als zulässig. Betroffene Kunden fragen sich, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese am besten geltend machen. Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz hat die passenden Antworten.
I. Rechte aus dem Kaufvertrag
Abgasmanipulation bei VW und Audi – Welche Rechte stehen Ihnen nun zu? Symbolfoto: wsf-b / Bigstock

Durch den Einsatz einer gegen EU-Recht verstoßenden eingebauten und aktivierten Manipulationssoftware entspricht das Fahrzeug weder der üblichen Beschaffenheit noch ist es für die gewöhnliche Verwendung geeignet. Somit liegt der Sachmangel nach § 434 I S. 2 Nr. 2 BGB in der aktivierten Manipulationssoftware. Dem Käufer stehen somit grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Dabei ist allerdings zu beachten, dass sich die Ansprüche im Regelfall gegen den konkreten Vertragspartner – also den Händler – und nicht etwa gegen VW selbst richten. Zu nennen ist – in erster Linie – das Recht auf Nacherfüllung, d.h. das Fahrzeug muss entweder repariert oder direkt ausgetauscht werden. Unter gewissen Voraussetzungen (z.B. im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung oder bei fruchtlosem Fristablauf zur Nachbesserung) können Betroffene auch vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Ansprüche gegen die Händler verjähren in zwei Jahren nach Ablieferung des Autos.

Zwar hat der Volkswagen-Konzern allen Händlern empfohlen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, wenn Kunden Forderungen wegen des VW-Skandals geltend machen. Wirksam ist dieser Einredeverzicht in der Praxis jedoch nur dann, wenn der konkrete Händler ihn gegenüber dem Kunden erklärt hat. Direkte Ansprüche gegen VW bestehen jedoch nicht.
II. Rechte aus dem Garantievertrag
Als Herstellerin des Fahrzeugs hat die VW AG jedoch freiwillig eine vertragliche Neuwagengarantie übernommen, die üblicherweise auf zwei Jahre befristet war. In ih[…]


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