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Betriebsschließungsversicherung – Leistungspflicht für COVID-19 – SARS-CoV-2

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OLG Karlsruhe – Az.: 12 U 11/21 – Urteil vom 30.06.2021

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 04.12.2020, Az. 11 O 113/20, wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Mannheim ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung.

Die Klägerin ist Eigentümerin einer Hotel- und Gaststättenanlage in V. (Hessen), bestehend aus dem Restaurant „W.“ nebst Geschäftshaus, den Pensionshäusern „C. Hüttendorf“ (fünf Chalets und ein Appartementhaus mit vier Wohnungen) sowie einem Café und einem Catering-Service. Aufgrund der Vergrößerung ihres Geschäftsbetriebs trat die Klägerin mit dem Leiter der Generalagentur der Beklagten in A. in Verbindung und erneuerte zwischen Juli und Oktober 2019 ihre Versicherungsverträge. Der Versicherungsschutz der Klägerin wurde umfassend neu bei der Beklagten abgeschlossen. Als neue Komponente des Vertragswerks wurde dabei eine Betriebsschließungsversicherung mit einer Haftzeit von 8 Wochen (56 Tagen) bei einer Versicherungssumme von 249.000,- € aufgenommen. Die Versicherungssumme wurde im April 2020 auf 202.222,- € angepasst.

Die auf den Vertrag anwendbaren „Besonderen Vereinbarungen für die Betriebsschließungsversicherung zur S. Firmen-Police“ (i.F.: SFP-BS) lauten auszugsweise wie folgt:

„1. Der Versicherer leistet Entschädigung

bis zu den vereinbarten Entschädigungsbegrenzungen für den Fall, dass die zuständige Behörde aufgrund von Gesetzen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, Maßnahmen der in den Ziffern 1.1. bis 1.4 oder soweit zusätzlich vereinbart auch der in Ziffer 1.5 genannten Art ergriffen hat. […]

1.1. Betriebsschließung

Als Betriebsschließung gilt, wenn die Behörde den versicherten Betrieb ganz oder teilweise zur Verhinderung und Verbreitung von meldepflichtigen Krankheiten oder Krankheitserregern bei Menschen schließt oder deshalb Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige ausspricht.

[…]

2. Meldep[…]


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