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Rechtsanwälte Kotz GbR

Änderungen im Arbeitsrecht 2017

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Was sind die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht für 2017?
Wie jedes Jahr gibt es auch 2017 einige relevante Änderungen im Arbeitsrecht, die teilweise Erleichterungen für die betreffenden Arbeitnehmer darstellen.
Erhöhung des Mindestlohns
Was ändert sich 2017 im Arbeitsrecht? – Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen. Symbolfoto: tashatuvango / Bigstock

Der gesetzliche Mindestlohn steigt, abgesehen von einigen Ausnahmen, 2017 von 8,50 EUR auf 8,84 EUR brutto pro Stunde an. Allerdings bleiben hier die bisherigen Ausnahmen bestehen. So gilt der gesetzliche Mindestlohn auch weiterhin nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges maximal dreimonatiges Praktikum zur beruflichen Orientierung absolvieren. Auch Langzeitarbeitslose haben während der ersten sechs Beschäftigungsmonate weiterhin keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Branchenbezogene Mindestlöhne unterliegen ebenfalls nicht der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.
Verbesserungen im Schwerbehindertenrecht
War bisher die Freistellung der Vertrauensleute der schwerbehinderten Mitarbeiter zur Ausübung ihrer Tätigkeit als Schwerbhindertenvertreter gemäß Bundesteilhabegesetz erst ab 200 schwerbehinderten Arbeitnehmern im Betrieb möglich, so kann die Freistellung 2017 auf Wunsch der Vertrauensperson bereits ab 100 schwerbehinderten Mitarbeitern erfolgen. Eine Einbeziehung von Stellvertretern in die Arbeit als Schwerbehindertenvertreter wird 2017 ebenfalls erleichtert. Ab 100 schwerbehinderten Arbeitnehmern kann der gewählte Stellvertreter mit den meisten Stimmen in die Arbeit einbezogen werden. Für je 100 weitere schwerbehinderte Arbeitnehmer kann jeweils ein weiterer gewählter Stellvertreter (in der Reihenfolge der ihm gegebenen Stimmen) für bestimmte Aufgaben herangezogen werden. Die Stellvertreter haben 2017 die gleichen Möglichkeiten zu Fortbildungen wie die gewählten Vertreter.

Ferner hat die Schwerbehindertenvertretung Anspruch auf eine vom Arbeitgeber stundenweise zur Verfügung gestellte Bürokraft.

Eine weitere[…]


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