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Rechtsanwälte Kotz GbR

Ratgeber zur Abmahnung

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Wozu dienen Abmahnungen?
Wenn man Verstöße gegen den Arbeitsvertrag stillschweigend über eine längere Zeit hinnimmt, kann das zu einer Änderung des Vertrages führen. Diese Vertragsänderung basiert dann auf ein „schlüssiges Verhalten“, wie es Juristen bezeichnen. Was zuvor vertragswidrig war, wird dann vertragsgemäß. Um das zu vermeiden, ist bei Vertragsverstößen eine zeitnahe Abmahnung angezeigt, die für eine eventuell spätere verhaltensbedingte Kündigung Voraussetzung ist.

Eine Arbeitnehmer Abmahnung ist arbeitsrechtlich die Rüge des Arbeitgebers bezüglich einer konkret vorgeworfenen Pflichtverletzung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis.
Wer darf abmahnen?
Die Befugnis zur Abmahnung hat der Arbeitgeber, sowie sein gesetzlicher Vertreter und der Fachvorgesetze eines Arbeitnehmers.
Was kann abgemahnt werden?
Alle Vertragsverstöße, von denen ausgegangen werden kann, dass sie auf einem willentlichen Verhalten basieren, können abgemahnt werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass z.B. krankheitsbedingte Fehlzeiten von vornherein nicht zu einer Abmahnung führen können, da man für eine Erkrankung nichts kann. Jeder Sachverhalt, der im Wiederholungsfalle für den Arbeitgeber Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung darstellt, sollte abgemahnt werden. Vertragsverstöße des Arbeitnehmers müssen einigermaßen schwer sein. Die Abmahnung einzelner Bagatellverstöße ist nicht rechtswirksam. Eine solche Abmahnung würde einen Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (BAG, DB 92,843) darstellen. Dagegen können wiederholte Bagatellverstöße sehr wohl zu einem abmahnungsrelevanten Sachverhal[…]


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