Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Drogenfahrt – Anforderungen an eine fahrlässige Drogenfahrt

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

OLG Hamm
Az.: III-2 RBs 83/12
Beschluss vom 21.01.2013

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Herne-Wanne vorn 18.06,2012 hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm am 21. Dezember 2012 durch
die Richterin am Oberlandesgericht als Einzelrichterin gemäß § 80 a OWiG nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft und des Betroffenen bzw. seines Verteidigers beschlossen:
Das angefochtene Urteil wird nebst den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Herne-Wanne zurückverwiesen.
Gründe:
I.
Das Amtsgerichts Herne-Wanne hat mit Urteil vorn 18.06.2012 gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eine Geldbuße von 400,00 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Gleichzeitig hat es angeordnet, dass das Fahrverbot erst wirksam wird. wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
„Am 02.09.2011 um 22:35 Uhr befuhr der Betroffene mit seinem PKW, Typ BMW amtliches Kennzeichen XXXXX, mit einer Blutkonzentration von 1,7 ng/ml THC die im Stadtgebiet von Herne-Wanne liegende Neidstraße in Höhe des Hauses Nr. 35. Um 23:22 Uhr wurde dem Betroffenen mit seiner Einwilligung eine Blutprobe entnommen, die, was eine forensischtoxikologischen Analyse des Universitätsklinikums Essen ergab, die o.g. Blutkonzentration aufwies.
Der Betroffene hätte bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen und ihm zumutbaren Sorgfalt die Möglichkeit der fortdauernden Wirkung seines Cannabiskonsums erkennen können und müssen.“
Nach den weiteren Urteilsausführungen hat der der Betroffene hat im Rahmen der Hauptverhandlung eingeräumt, zum Tatzeitpunkt seinen PKW mit einer Blut-konzentration von 1,7 ng/ml THC in der Neidstraße geführt zu […]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv