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Rechtsanwälte Kotz GbR

Rauchwarnmelderpflicht im Mietrecht

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Pflicht für Rauchwarnmelder in Deutschland
Inzwischen herrscht in allen Bundesländern für Neu- und Umbauten eine Rauchmelderpflicht. Als letztes Bundesland hat nun auch Berlin zum 01.01.2017 eine Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Vielerorts gibt es nicht nur eine Umbaupflicht in Neubauten; mittlerweile müssen darüber hinaus in den meisten Bundesländern auch Bestandswohnungen mit den lebensrettenden und günstigen Geräten nachgerüstet werden. Ob Neubauten bzw. umfangreiche Umbauten mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden müssen und bis wann bestehende Wohnungen nachzurüsten sind, wird in Deutschland in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt.
Die Regelungen der einzelnen Länder
In fast allen Bundesländern gilt bereits jetzt eine Rauchmelder-Pflicht. Wer bis wann nachrüsten muss ist in der Bauordnung der Bundesländer geregelt.

Wie bereits erwähnt sind Rauchwarnmelder mittlerweile in allen Bundesländern Pflicht, lediglich in Berlin lässt die Einführung noch bis zum 01.01.2017 auf sich warten. Für die Nachrüstung von Bestandsbauten läuft hingegen noch in einigen Bundesländern eine Übergangsfrist. Im Saarland und in Nordrhein-Westfalen läuft diese Übergangsfrist Ende 2016 aus. Die Bewohner Bayerns haben zur Nachrüstung noch bis Ende 2017, die Thüringer gar bis Ende 2018 Zeit. Da Berlin und Brandenburg die Rauchwarnmelderpflicht erst vor kurzem verabschiedet haben, gewähren diese Bundesländer eine Übergangsfrist für die Nachrüstung von Bestandsbauten bis Ende 2020. Sachsen verzichtet bisher gänzlich auf eine Nachrüstungspflicht für Bestandsbauten. In den neun anderen Bundesländern wurde die Rauchwarnmelderpflicht für bestehende Bauten bereits eingeführt. Da es sich bei einem Verstoß gegen die Rauchmelderpflicht um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann, sollten Vermieter genau prüfen, ob in ihrem Bundesland Rauchmelderpflicht herrscht oder nicht.
Der Einbau und die Wartung der Rauchmelder
Neben der generellen Rauchmelderpflicht wurde in den Bauordnungen der Bundesländer auch festgelegt, wer für den Einbau und die Wartung der Geräte zuständig ist[…]


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