Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Verkehrsunfall – Zugänglichkeit einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

AG Darmstadt, Az.: 301 C 13/15, Urteil vom 17.06.2015

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 577,48 nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11.09.2014 zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von einer Gebührenforderung der Rechtsanwälte … , … , … Frankfurt am Main i.H.v. EUR 148,01 freizustellen.

3. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Von der Darstellung des Tatbestandes wurde gem. § 313 a ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist begründet.

Symbolfoto: Von Pavel L Photo and Video / Shutterstock.com

Es besteht ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung weiteren Schadenersatzes aufgrund des Verkehrsunfalles vom 04.06.2014 aus §§ 7, 17,18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer des schädigenden Kraftfahrzeuges.

Die Haftung der Beklagtenseite ist im Grunde nach unstreitig.

Auch der Höhe nach können die vollen von der Klägerseite beziffernden Reparaturkosten angesetzt werden.

Insbesondere kann hier die Beklagtenseite die Klägerin nicht – wie geschehen – auf eine kostengünstigere Reparatur durch die Firma G GmbH in der …-Straße … in … Neu-Isenburg verweisen.

Zwar ist die Beklagte nach der sogenannten „VW-Rechtsprechung“ des BGH grundsätzlich berechtigt, hinsichtlich des Alters des Fahrzeuges und hinsichtlich des nicht dargelegten scheckheftgepflegten Zustandes, die Klägerin auf eine nicht markengebundene Fachwerkstatt zu verweisen und damit auch für ihre Regulierungsberechnung die dort im allgemeinen günstigeren Stundenverrechnungssätze zugrunde zulegen.

Der BGH hat jedoch klargestellt, dass eine Verweisung auf eine solche nicht markengebundene Fachwerkstatt nur dann in Frage kommt, wenn die von dem Versicherer in Bezug genommene nicht markengebundene Fachwerkstatt „mühelos zugänglich ist“ (vgl. BGH, VersR 2010, 1096, 1097).

Eine solche mühelose Zugänglichkeit i.S.d. Rechtsprechung des BGH ist nach ständiger Rechtsprechung des AG Darmstadt nur dann gegeben, wenn die Entfernung zu de[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv