AG Darmstadt, Az.: 301 C 13/15, Urteil vom 17.06.2015
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 577,48 nebst Zinsen i.H.v. 5%-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11.09.2014 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von einer Gebührenforderung der Rechtsanwälte … , … , … Frankfurt am Main i.H.v. EUR 148,01 freizustellen.
3. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Berufung gegen das Urteil wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Von der Darstellung des Tatbestandes wurde gem. § 313 a ZPO abgesehen.
Entscheidungsgründe
Die zulässige Klage ist begründet.
Es besteht ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung weiteren Schadenersatzes aufgrund des Verkehrsunfalles vom 04.06.2014 aus §§ 7, 17,18 StVG i.V.m. § 115 VVG gegen die Beklagte als Haftpflichtversicherer des schädigenden Kraftfahrzeuges.
Die Haftung der Beklagtenseite ist im Grunde nach unstreitig.
Auch der Höhe nach können die vollen von der Klägerseite beziffernden Reparaturkosten angesetzt werden.
Insbesondere kann hier die Beklagtenseite die Klägerin nicht – wie geschehen – auf eine kostengünstigere Reparatur durch die Firma G GmbH in der …-Straße … in … Neu-Isenburg verweisen.
Zwar ist die Beklagte nach der sogenannten „VW-Rechtsprechung“ des BGH grundsätzlich berechtigt, hinsichtlich des Alters des Fahrzeuges und hinsichtlich des nicht dargelegten scheckheftgepflegten Zustandes, die Klägerin auf eine nicht markengebundene Fachwerkstatt zu verweisen und damit auch für ihre Regulierungsberechnung die dort im allgemeinen günstigeren Stundenverrechnungssätze zugrunde zulegen.
Der BGH hat jedoch klargestellt, dass eine Verweisung auf eine solche nicht markengebundene Fachwerkstatt nur dann in Frage kommt, wenn die von dem Versicherer in Bezug genommene nicht markengebundene Fachwerkstatt „mühelos zugänglich ist“ (vgl. BGH, VersR 2010, 1096, 1097).
Eine solche mühelose Zugänglichkeit i.S.d. Rechtsprechung des BGH ist nach ständiger Rechtsprechung des AG Darmstadt nur dann gegeben, wenn die Entfernung zu de[…]