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Pflichtteil im Erbrecht – Wer kriegt ihn – Wie hoch ist er?

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Anspruch auf einen Pflichtteil bei Erbfällen in Deutschland
Obwohl gesetzlich erbberechtigte Abkömmlinge und Ehepartner durch eine Enterbung nicht mehr zur Erbengemeinschaft gehören, dürfen diese Personen laut § 2303 BGB in Deutschland normalerweise von den Erben einen Pflichtteil fordern. Dabei handelt es sich prinzipiell um die Hälfte des Nachlasswerts, den ein Angehöriger nach der gesetzlichen Erbfolge bekommen würde. Unter bestimmten Umständen sind jedoch eine Pflichtteilsentziehung und eine Pflichtteilsbeschränkung ebenso wie eine Pflichtteilsergänzung wegen Schenkungen an Dritte denkbar.
Kreis der Personen mit einem Anspruch auf einen Pflichtteil
Die Kinder eines Verstorbenen haben in Deutschland gemäß § 2303 BGB grundsätzlich immer einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Diese Regelung gilt üblicherweise sowohl für abstammungsrechtlich anerkannte als auch für adoptierte Söhne und Töchter. Nachdem ein Kind von einer anderen Person durch eine Adoption angenommen wurde und damit gemäß dem Abstammungsrecht den Erbanspruch gegenüber einem blutsverwandten Erblasser verloren hat, ist es jedoch nicht mehr pflichtteilsberechtigt. Darüber hinaus dürfen auch die Ehepartner des Erblassers ihren Pflichtteil beanspruchen. Für Enkelkinder und weiter entfernte Abkömmlinge besteht laut § 2309 BGB nur dann eine Pflichtteilsberechtigung, wenn die erbberechtigten Eltern und Großeltern nicht dazu in der Lage sind, ihren Anteil zu verlangen. Insofern der Sohn des Erblassers bereits zuvor verstorben ist, geht der entsprechende Anspruch beispielsweise auf die direkten Nachkommen dieses Kindes über.

Ein Träger der Sozialhilfe hat nach § 93 SGB XII sogar die Möglichkeit, die Beanspruchung eines Pflichtteils zu erzwingen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der pflichtteilsberechtigte Sozialhilfeempfänger auf das Erbe verzichten möchte.
Berechnung des Pflichtteils von Nachkommen und Ehepartnern in Deutschland
Der Pflichtteil wird laut § 2303 BGB in Deutschland durch den halbierten Wert des gesetzlichen Erbteils dargestellt. Insofern der Ehepartner des Erblassers noch lebt, hängt die Berechnung dieser Summen vom Güterstand ab. Durch einen Ehevertrag ergeben sich hierbei verschiedene Möglichkeiten. Grundsätzlich besteht laut gesetzlicher Erbfolge für Ehefrauen und Ehemänner ein Anspruch auf 1/4 des Nachlasses. Der Pflichtteil d[…]


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