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Sachlichkeitsgebot – „die wahrscheinlich dümmste Bezirksregierung Deutschlands“

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Zusammenfassung: Der Anwaltsgerichtshof Köln hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die beiden folgenden Aussagen mit dem anwaltlichen Sachlichkeitsgebot vereinbar sind:
„Sollten Sie jedoch so „naiv“ sein, der Rechtsanwaltskammer Köln jede der von dort ausgestellten Bescheinigungen zu glauben, … muss es sich bei Ihnen, in Anlehnung an eine bekannte Pralinenwerbung, um die „wahrscheinlich dümmste Bezirksregierung Deutschlands“ handeln.“
„Wenn Sie mir eine spöttische Bemerkung nicht übel nehmen: In Ihrem Haus konzentriert sich offenbar eine erhöhte Zahl an Volljuristinnen, deren Kopf in erster Linie für die gestalterische Arbeit von Friseuren und Kosmetikern Verwendung findet…“

Anwaltsgerichtshof  Köln
Az: 10 EV 116/14
Beschluss vom 10.11.2014

Tenor
1. Der Rügebescheid der Rechtsanwaltskammer Köln in der Gestalt des Einspruchsbescheides der Rechtsanwaltskammer Köln wird aufgehoben.
2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Rechtsanwalts werden der Rechtsanwaltskammer Köln auferlegt.

Gründe
I.
Durch den angefochtenen Rügebescheid der Rechtsanwaltskammer Köln wurde dem Rechtsanwalt ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot nach § 43a Absatz 3 BRAO vorgeworfen. Gegen den dem Rechtsanwalt zugestellten Bescheid hat der Rechtsanwalt durch seinen Verteidiger mit Telefax bei der Rechtsanwaltskammer Köln Einspruch eingelegt. Diesen Einspruch hat der aus 26 Mitgliedern bestehende Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln mit Beschluss dem Rechtsanwalt zugestellt, mit 25 Stimmen zurückgewiesen. Mit seinem beim Kölner Anwaltsgericht eingegangenen Schriftsatz hat der Rechtsanwalt durch seinen Verteidiger fristgemäß Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gemäß § 74a BRAO gestellt.
Gegenstand des Rügebescheids sind zwei Äußerungen des Rechtsanwalts im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Bezirksregierung Köln über die Gewährung von Subventionen aus Landes- und ESF-Mitteln für zwei so genannte Verbundausbildungsverhältnisse (§ 10 Abs. 5 BBiG), die der Antragsteller für zwei in seiner Kanzlei beschä[…]


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