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Rechtsanwälte Kotz GbR

Einwilligung – Veröffentlichung eines Unternehmensvideos zu Werbezwecken

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Zusammenfassung: Kann eine Einwilligung zur Veröffentlichung eines Unternehmensvideos auf der Unternehmenshomepage, in welchem ein Arbeitnehmer zu sehen ist, widerrufen werden? Ist die Einwilligung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses befristet? Unter welchen Voraussetzungen kann nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitsnehmer die Löschung des Videos verlangt werden?

Bundesarbeitsgericht
Az: 8 AZR 1010/13
Urteil vom 11.12.2014

Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Mai 2013 – 8 Sa 30/13 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Tatbestand
Die Parteien streiten um die Unterlassung der weiteren Veröffentlichung eines Videos zu Werbezwecken im Internet sowie um die Zahlung eines vom Kläger beanspruchten Schmerzensgeldes.
Die Beklagte betreibt ein Unternehmen für Kälte- und Klimatechnik. Auf der Grundlage des in deutscher Sprache abgefassten Arbeitsvertrages vom 13. Juli 2007, bezeichnet als „Betriebsvereinbarung“, trat der Kläger am 16. Juli 2007 als Monteur in ihre Dienste. Am 30. Oktober 2008 erklärte der Kläger – wie 25 weitere Arbeitnehmer der Beklagten – durch Unterschrift auf einer Namensliste, dass Filmaufnahmen von seiner Person zur freien Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Beklagten „verwendet und ausgestrahlt werden dürfen“. Auf dieser Grundlage ließ die Beklagte 2008 einen Werbefilm fertigen, in welchem ihr Unternehmen dargestellt wurde. Am Anfang des Videos sieht man kurz einen vom Kläger gesteuerten Pkw. Ob in dieser Sequenz der Kläger zu erkennen ist, blieb zwischen den Parteien strittig. Gegen Ende des Videos ist der Kläger für etwa zwei Sekunden auf einem Gruppenbild zusammen mit ca. 30 weiteren Mitarbeitern der Beklagten zu sehen. In der Folgezeit konnte das Video im Rahmen eines neuen Internetauftritts der Beklagten von ihrer Homepage aus angesteuert und eingesehen werden.
Das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien endete am 31. Januar 2011. Mit Anwaltsschreiben vom 28. November 2011 ließ der Kläger den W[…]


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