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falsche Verdächtigung – Strafbarkeit des Angeklagten

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Macht sich ein Beschuldigter in einem Strafverfahren strafbar, wenn er seinen bis dahin nicht verdächtigten Sohn einer konkreten rechtswidrigen Tat bezichtigt und die Staatsanwaltschaft daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen den Sohn eröffnet? Wurde der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt oder liegt ein zulässiges, straffreies Verteidigungsverhalten vor, das eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung ausnahmsweise ausschließt?

Bundesgerichtshof
Az: 1 StR 488/14
Urteil vom 10.02.2015

Tenor
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 27. Mai 2014 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a) soweit der Angeklagte wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten Nötigung verurteilt worden ist [Fälle II.2.a), c) und d) der Urteilsgründe],
b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe.
2. Auf die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird der Tagessatz der in den Fällen II.2.b) und e) der Urteilsgründe verhängten Einzelgeldstrafen jeweils auf einen Euro festgesetzt.
3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen.
4. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
5. Im Umfang der Aufhebungen wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Von Rechts wegen

Gründe
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Beihilfe zur versuchten Nötigung sowie wegen unerlaubten Besitzes erlaubnispflichtiger Munition und wegen falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.
Gegen dieses Urteil wenden sich jeweils mit näher ausgeführten Sachrügen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft mit einer zu seinen Ungunsten eingelegten Revision.
Das Rechtsmittel des Angeklagten bleibt weitgehend erfolglos. Die Revision der Staatsanwaltschaft erzielt den aus dem Tenor er[…]


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