Das Arbeitsverhältnis eines Berufskraftfahrers kann aus verhaltensbedingten Gründen fristgerecht gekündigt werden, wenn er ein Firmenfahrzeug unter Alkoholeinfluss führt (im Fall 0,64 Promille). Durch die Alkoholfahrt hat der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend und in vorwerfbarer Weise verletzt. Der Arbeitgeber darf von dem Arbeitnehmer erwarten, dass dieser nüchtern das Firmenfahrzeug führt. Eine bestehende Alkoholerkrankung kann den Arbeitnehmer nicht entlasten. Das Fehlverhalten des Arbeitnehmers wiegt auch derart schwer, dass ihm vom Arbeitgeber nicht zuvor eine Abmahnung hätte erteilt werden müssen (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 03.04.2014, Az.: 24 Ca 8017/13).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de Eine Berufsunfähigkeit im Sinne einer Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn bei dem Versicherungsnehmer ärztlicherseits festgestellt wird, dass mit einer Wiederherstellung seiner Arbeitskraft nach dem heutigen Stand der Medizin nicht mehr zu rechnen ist (OLG Bremen, Urteil vom 25.06.2010, Az: 3 U 60/09).[…] Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/wann-liegt-eine-berufsunfaehigkeit-nach-dem-versicherungsrecht-vor_959/