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Eine Berufsunfähigkeit im Sinne einer Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn bei dem Versicherungsnehmer ärztlicherseits festgestellt wird, dass mit einer Wiederherstellung seiner Arbeitskraft nach dem heutigen Stand der Medizin nicht mehr zu rechnen ist (OLG Bremen, Urteil vom 25.06.2010, Az: 3 U 60/09).[…]