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Behindertenparkausweis – unberechtigte Nutzung

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Wer einen Behindertenparkausweis, der für einen anderen ausgestellt ist, durch bloße Auslage im Fahrzeug unberechtigt verwendet, macht sich nicht wegen Missbrauchs von Ausweispapieren nach § 281 StGB oder eines Betrugs nach § 263 StGB schuldig, noch begeht er eine sonstige Straftat. Er könnte jedoch eine Ordnungswidrigkeit begehen (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 27.08.2013, Az: 2 Ss 349/13).[…]


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