Stellt man einen Lebensversicherungsvertrag oder einen Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag beitragsfrei, so stellt die Weiterführung des Vertrages rechtlich gesehen den Neuabschluss des Vertrages dar, mit der Folge, dass die Versicherung eine erneute Gesundheitsprüfung vom Versicherungsnehmer verlangen kann bzw. die Weiterführung des Vertrages von einer neuen Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers abhängig machen kann. Zudem ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, dem Versicherer inzwischen eingetretene Gefahr erhöhende Umstände (z.B. neue Erkrankungen etc.) anzuzeigen (BGH, Urteil vom 23.06.1993, Az.: IV ZR 37/92).[…]
Ganzen Artikel lesen auf: Sozialrechtsiegen.de Landessozialgericht Baden-Württemberg – Az.: L 3 AS 1023/21 – Urteil vom 23.02.2022 Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 17.02.2021 aufgehoben und wird die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte von dem Einkommen […]