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Erbschein

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Die amtliche Bescheinigung des Nachlassgerichts, die dem Erben die Berechtigung gibt, über das Erbe zu verfügen.

Haben Sie die Erbschaft angenommen, dann werden Sie zum Nachweis Ihres Erbrechts oft einen Erbschein benötigen, z. B. wenn Sie ein Grundstück oder ein Konto des Erblassers auf Ihren Namen umschreiben lassen wollen. Auch wenn Sie vom Konto des Erblassers Geld abheben wollen, brauchen Sie regelmäßig einen Erbschein, wenn Ihnen der Erblasser nicht zu Lebzeiten eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt hat.

Der Erbschein ist beim Nachlassgericht zu beantragen.

Neben dem Antrag ist die Abgabe einer Versicherung an Eides statt über bestimmte im Gesetz vorgesehene Angaben erforderlich, die vom Gericht oder von einer Notarin oder einem Notar beurkundet werden muss.

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