Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Kündigt eine Bank ein Immobiliendarlehen, so ist der Schadensersatzanspruch der Bank auf Verzugszinsen gegenüber dem Kunden auf 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beschränkt. Die Bank kann gegenüber dem Kunden nur dann einen höheren Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn sie diesen konkret nachweist (BGH, Urteil vom 17.01.2013, Az.: XI ZR 512/11).[…]