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Mobbt ein Schüler Klassenkameraden auf Facebook und/oder StudiVZ, so rechtfertigt dieses Verhalten eine Versetzung des Schülers in eine andere Parallelklasse (VG Köln, Beschluss 19.04.2011, Az.: 10 L 488/11).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/klassenversetzung-bei-mitschuelermobbing-auf-facebook_1516/