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Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen – Androhung einer Krankschreibung

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Verhaltensbedingte Kündigung: Die Krankschreibungs-Androhung
Kann die Androhung einer Krankschreibung aus verhaltensbedingten Gründen eine wirksame Kündigung rechtfertigen? In einem bemerkenswerten Fall, der vor dem Landesarbeitsgericht Köln verhandelt wurde, ging es um die Frage, ob die Androhung einer Krankschreibung als verhaltensbedingter Grund für eine Kündigung angesehen werden kann. Der Fall zieht die Aufmerksamkeit auf sich, da er die Grenzen des Arbeitsrechts in Bezug auf die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auslotet.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 4 Sa 803/21 >>>


✔ Das Wichtigste in Kürze

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die Androhung einer Krankschreibung durch einen Arbeitnehmer, falls bestimmte Forderungen nicht erfüllt werden, grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstellen kann. Allerdings war in diesem speziellen Fall die Beweislage unzureichend, um die Kündigung zu rechtfertigen.

Wichtigste Punkte zum Urteil:

Landesarbeitsgericht Köln hat über die Wirksamkeit einer Kündigung aufgrund der Androhung einer Krankschreibung entschieden.
Die Beklagte (Arbeitgeber) war der Meinung, dass der Kläger (Arbeitnehmer) durch die Androhung einer Krankschreibung seine Rechte missbrauchen wollte.
Die Beklagte berief sich auf frühere Urteile des BAG und BGH, die solche Androhungen als Kündigungsgrund sahen.
Der Kläger verteidigte das Urteil des Arbeitsgerichts und behauptete, dass er unter Druck gesetzt wurde, um eine Abfindung zu akzeptieren.
Das Gericht stellte fest, dass die Androhung einer Krankschreibung grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstellen kann.
Allerdings war die Beweislage in diesem Fall unzureichend, da die genauen Äußerungen des Klägers nicht klar dargelegt wurden.
Die Beklagte konnte nicht ausreichend beweisen, dass der Kläg[…]


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