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Die Fahrt auf dem Hinterrad eines Motorrads ohne Rücksicht auf die Sicherheit des Straßenverkehrs ist zwar in hohem Maße verkehrswidrig, stellt jedoch noch keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB dar (AG Lübeck, Beschluss vom 09.12.2011, Az: 61 Gs 125/11).[…]