Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unbefugte Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials auf Homepage

Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de

Wird unbefugt urheberechtlich geschütztes Material auf einer Homepage verwendet, so reicht es im Rahmen des bestehenden Unterlassungsanspruchs des Urhebers nicht aus, einen Homepagelink auf dieses Material zu entfernen. Das urheberrechtlich geschützte Material muss auch von dem Server der Internetseite entfernt werden, da bereits das hinterlegen von urheberrechtlich geschützten Material auf einem Server eine Urheberrechtsverletzung darstellt (AG München, Urteil vom 31.03.2010 , Az: 161 C 15642/09).[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv