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Kann ein Bürger einen gültigen und echten Personalausweis vorweisen, dürfen die überprüfenden Polizeibeamten den Bürger zur Identitätsfeststellung nicht mit zur Polizeiwache nehmen und dort für die Überprüfungsdauer festhalten (sog. Sistierung). Eine solche Sistierung greift erheblich in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bürgers ein und ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Identität des Bürgers nicht anderweitig festgestellt werden kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010, Az: 1 S 338/10).[…]