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Sichert ein Fahrzeugverkäufer die Unfallfreiheit des verkauften Fahrzeugs zu, obwohl er aufgrund der vielen Vorbesitzer hierüber überhaupt keine Angaben machen kann, handelt er schuldhaft, wenn sich später herausstellt, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Unfallfahrzeug handelt (OLG Koblenz, Beschluss vom 04.10.2010, Az: 5 U 655/10).[…]