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Eine Schadensersatzklausel in einem Fahrzeugkaufvertrag, nach der der Fahrzeugverkäufer einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 10 % des Fahrzeugverkaufspreises hat, wenn der Fahrzeugkäufer vom Kaufvertrag zurücktritt, ist wirksam, wenn dem Käufer vorbehalten bleibt, einen geringeren Schaden des Fahrzeugverkäufers nachzuweisen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.04.2010, Az: VIII ZR 123/09).[…]