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Einem Krankenpfleger kann nicht fristlos gekündigt werden nur weil er Reste von Patientenessen gegessen hat (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.09.2010, Az: 3 Sa 233/10). In solchen Fällen muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor abmahnen, bevor er eine Kündigung ausspricht.[…]