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Bierbikes bzw. Partybikes müssen bei dem Betrieb auf öffentlichen Verkehrsflächen eine Sondernutzungserlaubnis besitzen, da die Bikes nicht nur der Fortbewegung sondern, vornehmlich dem Feiern dienen (VG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2010, Az: 16 K 6710/09 und 16 K 8009/09).[…]