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EU-Bußgeldbescheide und Geldstrafen sind ab Oktober/November 2010 in Deutschland vollstreckbar, wenn die Geldbuße über 70,00 Euro liegt. Der Bundestag verabschiedete am 08.07.2010 ein entsprechendes Gesetz. Die Bußgeldbescheide sollen den Verkehrssündern zukünftig aus dem EU-Ausland in Muttersprache zugesandt werden.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/eu-bussgeldbescheide-in-deutschland-vollstreckbar_683/