Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Unfall zwischen aus Bus aussteigendem Fußgänger und Autofahrer

Ganzen Artikel lesen auf: Verkehrsunfallsiegen.de

OLG München
Az.: 10 U 4757/13
Urteil vom 11.04.2014
In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatzes erlässt der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11.04.2014 folgendes Grund- und Teilurteil
1. Auf die Berufung der Klägerin vom 05.12.2013 wird das Endurteil des LG Passau vom 12.11.2013 (Az. 1 O 908/12) in Nr. II wie folgt abgeändert und neu gefasst:
1. Der Anspruch auf Zahlung eines Teilschmerzensgeldes für die Verletzungen, die die Klägerin bei dem Unfall vom 09.10.2009 in der V.straße in P. erlitten hat, wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Klägerin hinsichtlich der Unfallursache ein Mitverschulden von 50% trifft.
Der Klageanspruch hinsichtlich der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten wird dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.
2. Hinsichtlich der Höhe des der Klägerin zustehenden Schmerzensgeldanspruchs sowie des Anspruchs auf Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten wird der Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das LG Passau zurückverwiesen.
3. Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen und bleibt die Klage abgewiesen.
4. Auf die Anschlussberufung der Beklagten vom 05.02.2014 wird die Nr. I. des Endurteils des LG Passau vom 12.11.2013 dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Den Beklagten steht eine entsprechende Abwendungsbefugnis zu.


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv