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Ein Partnerschaftsvermittlungsvertrag stellt einen Dienstvertrag dar, so dass dieser jederzeit gekündigt werden kann. Die Aufsplittung eines Video-Partnerschaftsvermittlungsvertrages in Werkverträge und Dienstverträge ist unzulässig, da die dienstvertraglichen Aspekte überwiegen (BGH, Urteil vom 08.10.2009, Az.: III ZR 93/09).[…]
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