Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Versicherungsfall für Betriebsrente

Ganzen Artikel lesen auf: RA-Kotz.de

Zeitpunkt in Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
OLG Karlsruhe – Az.: 12 U 11/20 – Urteil vom 29.09.2020

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25.10.2019, Az. 6 O 229/19, wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Gründe
I.

Der Kläger begehrt von der Beklagten (der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) die Zahlung einer Betriebsrente, weil er der Ansicht ist, eine Gesetzesänderung zum 01.01.2017 habe einen Versicherungsfall nach § 33 VBL-Satzung (im Folgenden: VBLS) ausgelöst.

Der am … 1969 geborene Kläger erhielt wegen eines Versicherungsfalls vom 31.08.1987 seit dem 01.09.1987 eine Invalidenrente nach §§ 8 bis 11 der 1. Rentenverordnung DDR. Diese Rente wurde nach der deutschen Wiedervereinigung gemäß § 302a SGB VI in der Fassung bis zum 30.06.2017 (im Folgenden: a.F.) als gesetzliche Rente wegen Berufsunfähigkeit fortgeführt. Durch das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung der Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) vom 08.12.2016 wurde § 302a SGB VI dahingehend geändert, dass alle überführten Invalidenrenten des Beitrittsgebiets ab 01.07.2017 als Renten wegen voller Erwerbsminderung gelten, sofern ein Anspruch ununterbrochen bestanden hat.

Infolge dieser Gesetzesänderung teilte die Deutsche Rentenversicherung dem Kläger mit Bescheid vom 08.05.2018 mit, dass seine Rente ab dem 01.07.2017 als Rente wegen voller Erwerbsminderung gelte.

Seit dem 01.01.1997 ist der Kläger bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt und bei der Beklagten pflichtversichert. Der Arbeitgeber hat ab diesem Zeitpunkt die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und für das Jahr 2018 ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt in Höhe von 31.709,58 € gemeldet.

Am 13.09.2018 stellte der Kläger bei der Beklagten einen Antrag auf Betriebsrente. Die Beklagte lehnte diesen Antrag durch Mitteilungen vom 24.10.2018 und 14.11.2018 mit der Begründung ab, zum Zeitpunkt des allein maßgeblichen Versicherungsfalls vom 31.08.1987 sei er noch nicht bei der Beklagten pflichtversichert gewesen.

Der Kläger hat geltend gemacht, ihm stehe eine Betriebsrente zu, weil aufgrund der Umstufung des Rentenanspruchs zum 01.07.2017 der Ver[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv