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Bietet ein Supermarkt Auktionsware zu einem bestimmten Datum an, so muss diese Aktionsware mindestens 2 Tage lang ab dem angekündigten Verkaufsbeginn im Supermarkt erhältlich sein (LG Wiesbaden, Urteil vom 16.04.2010, Az.: 7 O 373/04). Ist die Aktionsware bereits nach 1 Tag restlos verkauft, spricht sehr viel dafür, dass die Vorrätigkeit der Ware falsch kalkuliert wurde.[…]