Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Die Wohnungseigentümergemeinschaft haftet nicht als Gesamtschuldner für die Trinkwasser- und Abwasserrechnungen einzelner Wohnungseigentümer, da diese jeweils einen eigenen Vertrag mit dem Versorgungsunternehmen haben (BGH, Urteil vom 20.01.2010, Az.: VIII ZR 329/08).[…]