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Versendet ein Unternehmer an seine Geschäftskunden E-Mails, ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung, so stellt dies eine wettbewerbswidrige und unzumutbare Belästigung der Kunden dar (LG Bonn, Urteil vom 08.09.2009, Az.: 11 O 56/09). Er kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden.[…]