Verkehrsunfall und die Frage des Mitverschuldens
Ein Verkehrsunfall, bei dem eine Fußgängerin beteiligt war, führte zu einem Rechtsstreit, der vor dem Landgericht Kleve verhandelt wurde. Die Klägerin, die später verstarb, forderte von den Beklagten Schmerzensgeld, Ersatz materieller Schäden und die Feststellung einer weitergehenden Ersatzpflicht. Der Unfall ereignete sich auf der Ey Straße in Moers, als die Klägerin versuchte, die Straße zu überqueren. Die Beklagten argumentierten, dass sie die Klägerin aufgrund von Dunkelheit, Regen und ihrer dunklen Kleidung nicht sehen konnten und sie plötzlich auf die Fahrbahn trat.
Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 257/08 >>>
✔ Das Wichtigste in Kürze
Verkehrsunfall in Moers auf der Ey Straße mit Beteiligung einer Fußgängerin.
Fußgängerin versuchte, die Straße zu überqueren und wurde vom Fahrzeug der Beklagten erfasst.
Beklagte argumentieren, die Fußgängerin sei aufgrund von Dunkelheit, Regen und dunkler Kleidung nicht sichtbar gewesen.
Sachverständiger stellt fest, dass der Beklagte bei ausreichender Aufmerksamkeit den Unfall hätte vermeiden können.
Gericht erkennt ein hohes Maß an Fahrlässigkeit bei der Fußgängerin, da sie den fließenden Verkehr nicht ausreichend beachtet hat.
Trotz des Verschuldens des Fahrers wird ein erhebliches Mitverschulden der Fußgängerin berücksichtigt.
Das Gericht entscheidet, den Schaden hälftig zu teilen.
Die Sichtweise der Beklagten
Komplexer Verkehrsunfall: Schuldfrage und Schmerzensgeldentscheidung (Symbolfoto: yamel photography /Shutterstock.com)
Die Beklagten behaupteten, dass sie nach dem Abbiegen auf die Ey Straße nur mit geringer Geschwindigkeit fuhren, da die innerstädtische Geschwindigkeit aufgrund der Witterung und des starken Verkehrsaufkommens nicht möglich war. Sie gaben an, dass die Klägerin plötzlich und uner[…]