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Himmelslaternen dürfen seit dem 28.01.2010 in einem Umkreis von 1,5 km zu Flugplätzen und Flughäfen nicht mehr verwendet werden, da diese Piloten irritieren und ablenken können. Dies schreibt nunmehr die geänderte Luftverkehrs-Ordnung vor. In einigen Bundesländern sind Himmelslaternen nunmehr sogar ganz verboten. Beachten Sie daher bei der Benutzung der Himmelslaternen die gesetzlichen Vorgaben in Ihrem jeweiligen Bundesland.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/himmelslaternen-neue-gesetzesvorgaben_466/