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Kommen sich zwei Fahrzeuge in einer Nebenstrasse entgegen und können sie aufgrund von am Straßenrand parkender Fahrzeuge nicht aneinander vorbei fahren, so müssen die Autofahrer notfalls auf ihr Vorfahrtsrecht verzichten und eine gemeinsame Lösung suchen, um eine Durchfahrt zu ermöglichen (AG München, Urteil vom 17.07.2009, Az.: 343 C 3667/09).[…]
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