Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Bemerkt man als Fahrzeugführer einen verursachten Unfall nicht und fährt man aus diesem Grunde einfach weiter, begeht man keine Verkehrsunfallflucht gemäß § 142 StGB, da man keinen Vorsatz hinsichtlich einer Unfallflucht hatte (OLG Düsseldorf; Beschluss vom 01.10.2007, Az.: III-2 Ss 142/07-69/07 III).[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/unfallflucht-wenn-man-den-unfall-nicht-bemerkt-hat_378/