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Unfallflucht – Wenn man den Unfall nicht bemerkt hat?

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Bemerkt man als Fahrzeugführer einen verursachten Unfall nicht und fährt man aus diesem Grunde einfach weiter, begeht man keine Verkehrsunfallflucht gemäß § 142 StGB, da man keinen Vorsatz hinsichtlich einer Unfallflucht hatte (OLG Düsseldorf; Beschluss vom 01.10.2007, Az.: III-2 Ss 142/07-69/07 III).[…]


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