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Wird ein Vollzeit-Arbeitnehmer entlassen, der sich in Elternzeit befindet und während der Elternzeit auf Teilzeitbasis arbeitet, so wird die Abfindung nach der Vollzeitvergütung (dies beinhaltet auch alle Bar- und Sachleistungen) berechnet (EuGH, Urteil vom 22.10.2009, Az.: C-116/08– Fall: Christel Meerts vs. Proost NV).[…]