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Rechtsanwälte Kotz GbR

Einheitswert – Ermäßigung wegen Fluglärms und Strassenlärm

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FINANZGERICHT RHEINLAND-PFALZ
AZ.: 1 K 2646/99
Urteil vom 27.05.2002

In dem Finanzrechtsstreit wegen Einheitsbewertung auf den 1.1.1997 hat der 1. Senat auf Grund mündlicher Verhandlung vom 27. Mai 2002 für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Tatbestand:
Der Kläger und seine Ehefrau, die Beigeladene, erwarben 1995/96 einen Miteigentumsanteil von 177/432 an dem bis dahin unbebauten Grundstück Flur … Flurst. …. Sie bebauten das Grundstück mit einer Doppelhaushälfte.
Mit Bescheid vom 8. April 1999 stellte der Beklagte den Einheitswert im Wege der Art-, Wert- und Zurechnungsfortschreibung auf den 1.Januar 1997 auf 67.100,– DM fest. Zugleich setzte er den Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 1997 auf 174,46 DM fest (Bl. 10 Verw.-Akten). Das Haus wurde im Ertragswertverfahren bewertet.
Gegen den Bescheid erhob der Kläger Einspruch, den er damit begründete, dass die zur Landung auf dem Flughafen … ansetzenden Flugzeuge Lärm und Schmutz verursachten, was zu einer Minderung des Einheitswertes führen müsse; Gleiches gelte für den Lärm, der durch die in der Nähe befindliche Autobahn und durch ein benachbartes Feuchtbiotop verursacht werde. Die Ehefrau des Klägers wurde zum Einspruchsverfahren hinzugezogen.
Der Einspruch blieb im Wesentlichen erfolglos; lediglich eine auf dem streitbefangenen Grundstück ruhende Grunddienstbarkeit führte zu einer Herabsetzung des Einheitswertes auf 66.500,– DM und zu einer Herabsetzung des Grundsteuermessbetrags auf 172,90 DM. Zur Begründung der Einspruchsentscheidung vom 27. August 1999 führte der Beklagte aus (Bl. 64 ff. Verw.-Akten):
Eine Ermäßigung des Grundstückswertes nach § 82 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BewG wegen ungewöhnlich starker Beeinträchtigung durch Fluglärm komme nach der Rechtsprechung des BFH nur für solche Grundstücke in Betracht, die innerhalb der nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzten Schutzzonen des Lärmschutzbereichs lägen. Nach der auf diesem Gesetz beruhenden Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen … liege … außerhalb der Schutzzonen. Auch die Hinzuziehung eines neueren Gutachtens des Umweltamtes der Stadt[…]


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