Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Die Rechtsprechung des EuGH vom 20.01.2009 (Az.: C-350/06 und C-520/06), wonach Arbeitnehmer ihren Mindesturlaubsanspruch auch bei lang andauernder Krankheit nicht verlieren kann nicht auf tarifliche Urlaubsansprüche übertragen werden (ArbG Berlin , Urteil vom 22.04.2009, Az.: 56 Ca 21280/08). Diese Urlaubsansprüche verfallen nach Ansicht des Arbeitsgerichts Berlin wie bisher.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/verfall-von-tariflichen-urlaubsanspruechen_309/