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Vergisst ein Hausmeister einen Generalschlüssel in einer Wohnung und weigert sich deren Bewohner, den Schlüssel wieder herauszugeben, kann das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, entschied nun das OLG Koblenz, Beschluss vom 14.4.2009, Az.: 5 W 219/09…. das war für den Mieter bei dem angesetzten Streitwert von 10.000 Euro sehr kostspielig![…]