Skip to content
Menu

Datenbank Urteile & Beiträge
Rechtsanwälte Kotz GbR

Fristlose Kündigung wegen Täuschung über den Impfstatus bei Corona-Pandemie

Ganzen Artikel lesen auf: Arbeitsrechtsiegen.de

Kündigung wegen gefälschtem Impfpass bestätigt
In einem aktuellen Fall hat das Gericht die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung bestätigt. Der Arbeitnehmer hatte nachweislich einen gefälschten Impfpass vorgelegt und seinen Impfstatus wiederholt falsch angegeben.

Direkt zum Urteil: Az.: 7 Ca 2518/21 springen.

[toc]
Arbeitnehmer täuscht Arbeitgeber
Der Kläger, ein kaufmännischer Angestellter, hatte seinem Arbeitgeber mitgeteilt, vollständig gegen das Corona-Virus geimpft zu sein. Als er dennoch in Quarantäne geschickt wurde, kam heraus, dass er möglicherweise nicht geimpft war. Auf Nachfrage legte er gefälschte Impfausweis-Fotokopien vor.
Fälschung führt zu Kündigung
Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich. Der Kläger bestritt die Fälschung und verwies darauf, dass der Arbeitgeber kein Fragerecht bezüglich seines Impfstatus habe.
Gericht bestätigt Kündigung
Das Gericht bestätigte die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung, da der Kläger durch seine Täuschung und die Vorlage des gefälschten Impfpasses das Vertrauen des Arbeitgebers unwiederbringlich zerstört habe. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei daher unzumutbar.
Verdachtsmomente gegenüber Kläger
Der Kläger wird beschuldigt, seinen Impfstatus gegenüber der Beklagten und dem Gesundheitsamt falsch dargestellt zu haben. Ein erstes Indiz ist der Widerspruch zwischen seinen Aussagen gegenüber der Beklagten und dem Gesundheitsamt. Ein weiteres Indiz sind die Unstimmigkeiten bei den eingereichten Impfausweis-Fotokopien, welche Zweifel an der Echtheit der Dokumente aufkommen ließen. Der Kläger konnte die Vorwürfe nicht entkräften und legte seinen Impfausweis im Original nicht vor.
Rechtswidrige Täuschung und Vertrauensbruch
Die Täuschung des Klägers war rechtswidrig, da die Beklagte ein legitimes Interesse daran hatte, den Impfstatus des Klägers in Erfahrung zu bringen. Dieses Interesse war insbesondere relevant für mögliche zukünftige Quarantänesituationen. Der Kläger verstieß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, indem er die Beklagte bewusst täuschte. Dies führte zu einem eklatanten Vertrauensbruch. Eine fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber[…]


Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns!

Stellen Sie hier Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an: 02732 791079

ANFRAGE FORMULAR (V1)

Art der Anfrage

Bitte wählen Sie zunächst die Art Ihrer Anfrage, damit wir Ihnen so schnell und kompetent wie möglich weiterhelfen können.
(*) Bitte beachten, dass eine Beratung und eine qualifizierte Rechtsauskunft leider nur kostenpflichtig erfolgen kann. Wir informieren Sie vorab über anfallende Kosten, selbstverständlich können Sie das Angebot vor einer Beratung kostenfrei zurückweisen.
Wird gesendet

Ebenfalls interessante Urteile und Beiträge

Rechtsgebiete

Monatsarchiv