Ganzen Artikel lesen auf: Rakotz.de
Die in Anspruch genommene Elternzeit, kann wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet und übertragen werden (vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2009, Az.: 9 AZR 391/08). Der Arbeitgeber ist bei seiner Entscheidung zur Zustimmung der Übertragung an ein billiges Ermessen nach § 315 BGB gebunden.[…]
Auszug aus der Quelle: https://www.rakotz.de/artikel/elternzeituebertragung-bei-weiterem-kind_134/