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Rechtsanwälte Kotz GbR

Aktienkauf als Haustürgeschäft

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 Landgericht Schwerin
Az.: 4 O 283/03
Urteil vom 12.06.2003

In dem Rechtsstreit hat das Landgericht Schwerin, Zivilkammer 4, auf die mündliche Verhandlung vom 22.05.2003 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 2.556,46 (DM 5.000,00) nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 04.03.2002 Zug um Zug gegen Rückgabe der Stammaktie mit der Nr. 1507 über nominal DM 1.200,00 und der Vorzugsaktie mit der Nr. 2278 über nominal DM 1.2 00,00 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagten ein weiterer Anspruch auf Zahlung von € 5.419,69 (DM 10.600,00) aus dem Zeichnungsvorvertrag vom 31.10.1997 nicht zusteht.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:
Am 31.10.1997 unterzeichnete der Kläger einen Zeichnungsvorvertrag der Beklagten, in welchem er sich zum Erwerb eines Aktienbündels von 12 Namensaktien der Beklagten zu einem Nennpreis von DM 1.200,00 pro Aktie sowie zur Zahlung eines Verwaltungskostenaufschlags von DM 100,00 pro Aktie verpflichtete. Der Verwaltungsaufwand war zuerst zahlbar, es wurde eine Einmalzahlung von DM 200,00 und sodann Zahlung monatlicher Raten von DM 100,00 in dem Vertrag festgehalten. Am 07.11.1997 nahm die Beklagte den Antrag auf Abschluss des Zeichnungsvorvertrages an. Unter Ziffer 4 des Vertrages erteilte der Kläger dem Vorstand der Beklagten Vollmacht, alle Erklärungen abzugeben, die für die Durchführung dieses Vertrages und die Zeichnung von Aktien erforderlich sind. Wegen der weiteren Einzelheiten des Zeichnungsvorvertrages wird auf die Anlage A1 (Blatt 18/19 der Akte) verwiesen. Unstreitig ist, dass es zur Unterzeichnung des Zeichnungsvorvertrages durch Einschaltung der Vertriebsmitarbeiterin der Beklagten, Frau … kam und dem Beklagten keine schriftliche Widerrufsbelehrung übergeben wurde.
Bis zum 16.11.2001 hat der Kläger insgesamt 5.000,00 DM an die Beklagte gezahlt und im Gegenzug eine Namensaktie Nr. 1507 und eine Vorzugsaktie Nr. 2248 erhalten sowie am 10.12.2001 eine Mitteilung über die Eintragung einer weiteren Aktie mit der Nr. 2882 in das Aktienregis[…]


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