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Kündigt ein Vermieter einem Mieter wegen Eigenbedarfs und steht dem Vermieter in Wirklichkeit kein Recht für den Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung zu, so haftet er dem ausgezogenen Mieter aus Schadensersatz (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.2009, Az.: VIII ZR 231/07). Der Schadensersatzanspruch des Mieters wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich Mieter und Vermieter auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses geeinigt haben.[…]